Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 24/25

In diesem Jahr findet die Schulanfängeranmeldung mit der Feststellung des Sprachstandes am 

Mittwoch, 24. Mai 2023 ab 9.00 Uhr in der Grundschule statt. 

 

 

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.

Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.