Absonderung im Infektionsfall

05.07.2022

Absonderung bei Infektionsfall

Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.

 

Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt. Kontaktpersonen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die selbstständige Kontaktreduzierung, insbesondere zu Personen, die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests empfohlen.

Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.