Information zur Notbetreuung

10.01.2021

Hinweise zur Notbetreuung

 

Liebe Eltern,

aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens, hier noch zwei Voraussetzungen zur Teilnahme an der von der Schule bereitgestellten Notbetreuung:

  • Die Schule benötigt vor Inanspruchnahme eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Die Kinder müssen täglich 2 (frische) Masken zur Verfügung haben, da Maskenpflicht besteht.

Wenn die Kinder zur Notbetreuung angemeldet sind, können sie selbstständig ihren Wochenplan bearbeiten. Dafür müssen dann alle Materialien mitgebracht werden, die für den Plan notwendig sind.

Sie dürfen sich auch gern eigene Spiele zur Beschäftigung mitbringen, die in Einzelsituation gespielt werden können z. B. Puzzle, Lego….