Aktuelle Informationen des Ministers

10.12.2020

Liebe Eltern,

 

heute bekamen wir eine neue Anweisung vom Niedersächsischen Kultusminister bezüglich der Debatte über weitere Kontaktbeschränkungen und die dabei in den Blick genommene Schulsituation.

 

Auszug aus dem Ministerbrief:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bieten wir Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitern damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung. Für alle Schülerinnen und Schüler, die diese Möglichkeit nicht nutzen möchten, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Sie zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn Sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechseln soll. Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist.

 

 

Falls Sie einen Wechsel in das Lernen zu Hause für Ihr Kind vorsehen, melden Sie sich bitte telefonisch in der Schule, bzw. bei der Klassenlehrkraft.